Messer Austria

Die wichtigsten Auflagen für die Tankaufstellung im Überblick

Geschrieben von Jürgen Steiner | Feb 17, 2022 9:00:00 AM

Grundsätzlich ist das Aufstellen von Druckbehältern wie Gastanks im BGBl. 361 „Druckbehälteraufstellungsverordnung DBA-VO (ÖNORM M7323)“ geregelt. Die darin angeführten Auflagen und Wege können für den Laien verwirrend wirken. Darüber hinaus haben die zuständigen Behörden allerdings das Recht, zusätzliche Maßnahmen vorzuschreiben, die ebenfalls umzusetzen sind.

Die wichtigsten Punkte der Auflagen durch die Behörden finden Sie hier:

  • Die Tanks sind in Bereichen unter freiem Himmel aufzustellen, die entsprechend gekennzeichnet sein müssen und nicht für andere Zwecke genutzt werden dürfen.
  • Die Tanks dürfen nicht in Durchgängen, Durchfahrten, allgemein zugänglichen Fluren oder Stiegenhäusern aufgestellt werden. Außerdem müssen sämtliche Fluchtwege uneingeschränkt zugänglich bleiben.
  • Die Tanks benötigen ein entsprechendes Betonfundament und müssen gut zugänglich sein, sodass die Armaturen und Schaltelemente sicher und ungehindert bedient werden können.
  • Zudem sind die Tanks zu umzäunen und zu überwachen, damit Unbefugte keinen Zutritt haben. Falls nötig, müssen die Tanks außerdem durch einen Anfahrschutz gesichert werden.
  • Betriebsbedingte Austrittsstellen müssen mindestens 3 Meter von offenen Kanälen, Kanaleinläufen, offenen Schächten oder Öffnungen zu tiefergelegenen Räumen und Luftansaugöffnungen entfernt liegen.
  • Zudem ist ein entsprechender Abstand zu Brandlasten (mindestens 3 Meter) einzuhalten respektive gegebenenfalls eine Schutzwand (Feuerwiderstandsklasse REI90 gemäß ÖNORM EN13501) zu errichten, falls keine gleichwertige Gebäudewand vorhanden ist.
  • Bei leicht entflammbaren oder brandfördernden verflüssigten Gasen ist der Boden unterhalb aller Anschlüsse und Armaturen frei von Ölen, Fetten oder sonstigen brennbaren Verunreinigungen zu halten.
  • Sauerstofftanks müssen zudem eine Stellfläche (ca. 3 x 3 Meter) aus nicht brennbaren Stoffen wie Beton oder Beton-Verbundsteinen für Tankfahrzeuge aufweisen.
  • Außerdem sind die Tanks in den Potenzialausgleich (Erdung) mit einzubeziehen (ÖVE/ÖNORM EN62305-3).

Die Gasehersteller verfügen über ein umfassendes und fundiertes Know-how diesbezüglich. Unser erfahrenes Team stellt beispielsweise jedes Jahr mehr als 20 Tanks auf und steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, die spezifischen Anforderungen an die von Ihnen benötigten Tanks zu erfüllen. Wir beraten und unterstützen Sie ebenfalls beim Einreichprozess mit wertvollen Informationen und Unterlagen.

 

 

Bestandteile und Aufbau der Tankversorgung

Neben dem Tank besteht ein herkömmliches Versorgungssystem aus dem Verdampfer und den jeweiligen Steuerelementen. Die Tankgröße richtet sich vor allem nach dem zu lagernden Gas. So kommen etwa für Argon, Stickstoff und Sauerstoff in flüssigem Aggregatszustand Druckbehälter mit einem Volumen zwischen 180 und 100.000 Litern zum Einsatz; für Flüssigwasserstoff sind es in der Regel 1.500 bis 50.000 Liter.

In den meisten Fällen werden Umluftverdampfer (Rippenrohrkonstruktion; bis zu 1.000 m³/h) verwendet, bei denen – wie der Name schon sagt – die Umgebungswärme zum Verdampfen der Gase genutzt wird. Darüber hinaus stehen Warmwasser-, Dampf- und Elektroverdampfer zur Verfügung.

Neben dem Druck ist auch die Temperatur laufend zu überwachen. Dies geschieht über eine sogenannte TCV Kompakteinheit, die außerdem ein Absperr- und Umgehungsventil sowie eine Druckanzeige und ein Rückschlagventil beinhaltet. Die Standardausführungen sind für Mengen bis ca. 500m³/h bzw. bis rund 1.500m³/h ausgelegt.

Fazit Tankversorung

Sie planen selbst auf Tankversorgung umzustellen? Dann kontaktieren Sie uns am besten gleich jetzt! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie beim mitunter aufwändigen Einreichprozedere mit wertvollen Informationen und Einreichunterlagen.

 

 

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