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Schweißprüfungen – welcher Qualifikationsnachweis ist der Richtige?

Geschrieben von Hermann Gottschlich | Feb 12, 2020 9:00:00 AM

Natürlich muss auch ein Schweißer eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns daher mit den unterschiedlichen Prüfungen, die in vielen Bereichen wie beispielsweise dem Stahlbau, Fahrzeugbau oder dem Anlagenbau als grundlegende Voraussetzung für das Schweißen zu absolvieren sind.

Dabei sind allerdings für die unterschiedlichen Tätigkeiten jeweils eigene Prüfungen vorgesehen, die alle in der Prüfungsnorm ÖNORM EN ISO 9606-1 für Stähle bzw. 9606-2 für Alu geregelt sind. Die Prüfstelle respektive der Prüfer kann entweder frei gewählt in den Lieferbedingungen oder mittels Verordnungen respektive EU-Richtlinien festgelegt sein.

Schweißprozesse und Schweißprüfungen

Mittlerweile ist die Qualität der Schweißprüfungen durch die ISO-Norm (International Organization for Standardization) weltweit auf ein und demselben Niveau. Grundsätzlich ist die jeweilige Schweißprüfung von unterschiedlichen Einflussgrößen abhängig, für die es unterschiedliche Geltungsbereiche gibt. So gibt es etwa für die unterschiedlichen Schweißprozesse jeweils eigene Prüfungen – dies gilt aber auch für etwaige Werkstoffe oder Schweißpositionen.

Die Einflussgrößen im Überblick

  • Schweißprozess(e)
  • Produktform (Blech, Rohr)
  • Nahtart (Stumpf- oder Kehlnaht)
  • Werkstoffgruppe des Schweißzusatzes
  • Art des Schweißzusatzes
  • Abmessungen (Werkstoff-, Schweißgutdicke und Außendurchmesser)
  • Schweißpositionen
  • Schweißnahteinzelheiten (Badsicherung, Wurzelschutz, Nahtaufbau, Schweißrichtung)

Regelmäßige Erneuerung der Qualifikation

Wer einmal eine Schweißprüfung absolviert hat, kann sich danach allerdings nicht für sein gesamtes Berufsleben als Schweißer zurücklehnen. Denn die Gültigkeit der durch die Prüfung besiegelten Qualifikation währt nicht ewig. Sie muss regelmäßig erneuert bzw. neu bescheinigt werden. Alle sechs Monate ist einerseits von der Schweißaufsichtsperson des jeweiligen Betriebs mittels Unterschrift zu bestätigen, dass der Schweißer auch tatsächlich im betreffenden Geltungsbereich geschweißt und seine Qualifikation in der Praxis angewandt hat, da diese sonst erlischt.

Im Rahmen der Prüfung wird andererseits auch festgelegt, wann bzw. in welcher Form die Qualifikation durch die Zertifizierungsstelle zu verlängern ist – dies wird dann auch im jeweiligen Zertifikat festgehalten. Eine gängige Variante ist etwa, dass die Schweißprüfung nach ÖNORM EN ISO 9606-1 alle 3 Jahre wiederholt wird.

Möglich ist zudem, dass die Schweißprüfung um 2 Jahre verlängert wird, indem alle 2 Jahre Schweißnähte aus den vergangenen 6 Monaten und dem jeweiligen Geltungsbereich zerstörend oder zerstörungsfrei geprüft und dokumentiert werden. Dabei müssen sämtliche Bewertungsbedingungen der Schweißprüfung sowie die Prüfungsbedingungen entsprechend eingehalten werden.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schweißer immer im selben Betrieb respektive für den gleichen Hersteller im Einsatz war und die Anforderungen nach ISO 3834-2 oder -3 erfüllt sind. Zudem muss der Hersteller einwandfreie Qualität der Arbeiten des jeweiligen Schweißers basierend auf die Anwendungsnormen dokumentieren. Für alle Verfahren ist stets die 6-monatige Bestätigung durch die Schweißaufsichtsperson obligatorisch.

Fazit Qualifikationsnachweis für Schweißprüfungen

Schweißprüfung ist nicht gleich Schweißprüfung. Welche Prüfung für die jeweiligen Schweißarbeiten notwendig ist, hängt von einigen Faktoren ab – dazu zählen etwa der Schweißprozess selbst, aber auch die Schweißposition und der Werkstoff. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Schweißer seine Qualifikation auch tatsächlich in der Praxis anwendet und die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt.

 

 

 

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