Bedenken Sie beim Transport von Gasen stets, dass es sich dabei um Gefahrengüter handelt, die schwere Sach- oder auch Personenschäden verursachen können. Zudem stehen die Gasflaschen unter einem sehr hohen Druck (200 bzw. 300 Bar), was bei einer unsachgemäßen Handhabung mitunter auch eine Explosion zur Folge haben kann. Nicht umsonst ist der Transport von Gasen daher im „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, kurz ADR, geregelt.
Auch wenn Sie kleinere Gasmengen – etwa für den privaten Gebrauch – transportieren, ist größte Sorgfalt geboten, respektive sind die hierzulande gültigen rechtlichen Vorschriften beim Transport von Gefahrengütern einzuhalten, um das Risiko so gering wie möglich zu halten. Und dies gilt auch für die Beförderung von leeren Gasflaschen. Eine Nichtbeachtung der geltenden Gesetze kann zudem mit empfindlichen Busgeldern geahndet werden.
Hier ein paar grundsätzliche Sicherheitsaspekte, die Sie beim Transport von Gasen unbedingt beachten sollten:
- Überladen Sie Ihr Fahrzeug nicht – siehe dazu die maximal zulässige Zuladung des jeweiligen Wagens.
- Transportieren Sie mit den Gasen nie zusätzliche gefährliche Güter wie etwa Lacke, Lösungsmittel oder Säuren.
- Führen Sie immer einen entsprechenden Feuerlöscher mit und unterlassen Sie das Rauchen während des Transports.
- Sichern Sie die Ladung ordnungsgemäß und bringen Sie die Flaschenventilschutzkappen an.
- Die Flaschenaufkleber müssen vorhanden und einwandfrei lesbar sein.
- Die Flaschenventile müssen geschlossen sein.
- Alle Gasflaschen ohne Ventilschutz oder Verschlusskappe sind in geeigneten Flaschenbehältern zu transportieren.
- Lassen Sie die Gasflaschen niemals unbeaufsichtigt.
Transport von Gasen mit unterschiedlichen Fahrzeugtypen
Grundsätzlich sind offene Fahrzeuge oder Pritschen mit Seitenwänden am besten für den Transport von Gasflaschen geeignet. Sollten Sie nur einen PKW zur Verfügung haben, dann legen Sie die Gasflaschen nie auf die Rückbank oder hinter die vorderen Sitze, sondern sichern Sie diese entsprechend im Kofferraum. Transportieren Sie nicht mehr als 4 Gasflaschen mit maximal je 12 Litern Volumen mit einem PKW (Acetylen nur 2 Gasflaschen bis max. 12 Liter). Größere Gebinde sollten Sie nicht mit dem PKW transportieren. Die Obergrenzen für Flüssigstickstoff (LIN) im Kofferraum liegen im Fall von geschlossenen Kryobehältern bei 50 Litern bzw. bei offenen Kryobehältern (Dewargefäßen) bei 10 Litern – das Limit für Trockeneis liegt hier bei 50 Kilogramm.
In geschlossenen Nutzfahrzeugen mit getrennt belüftetem Ladebereich dürfen maximal 24 0-12 Liter- bzw. 12 12-50 Liter-Flaschen transportiert werden – natürlich unter Berücksichtigung der höchstzulässigen Zuladung des Fahrzeugs.
Trockeneis darf bis zu 200 Kilogramm und Flüssigstickstoff (LIN) in geschlossenen Kryobehältern bis zu 5 Stück mit jeweils 0-50 Liter bzw. 2 Stück mit mehr als 50 Litern Volumen befördert werden; in einem nicht belüfteten Ladebereich sind es ca. die Hälfte.
Bei offenen Fahrzeugen oder Anhängern dürfen neben der maximal zugelassenen Zuladung auch die 1.000 ADR-Punkte nicht überschritten werden (siehe dazu auch die 1.000 ADR-Punkte-Regelung). Dies gilt für alle Gebindegrößen sowie für Kryobehältern und Trockeneis.
Trockeneis und Flüssigstickstoff
Beim Transport von Trockeneis und Flüssigstickstoff sind darüber hinaus eine Reihe weiterer Sicherheitsaspekte zu beachten. Trockeneis darf etwa niemals in Kunststoffsäcken, Beuteln oder in sonstigen ungeeigneten Verpackungen befördert werden. Sollten Sie dieses Gefahrengut in einem geschlossenen Nutzfahrzeug ohne getrennte Belüftung oder in einem Pkw transportieren, dann halten Sie die Fenster geöffnet und stellen Sie die Lüftung (Frischluft) auf die höchste Stufe. Und lassen Sie Ladung niemals über Nacht im Fahrzeug.
Tiefgekühlt verflüssigter Stickstoff ist ein sehr kaltes verflüssigtes Gas und wird in geschlossenen oder in offenen Kryobehältern (Dewargefäßen) transportiert. Hier ist zu beachten, dass Dewargefäße trotz Isolierung nicht gasdicht sind und daher ständig eiskaltes Gas austritt. Sie sollten daher nur auf kurzen Strecken transportiert werden.
Fazit Transport von Gasflaschen
Egal, welches Gas bzw. Gebinde Sie transportieren wollen, achten Sie immer auf eine entsprechende Sicherung im Fahrzeug und die gesetzlichen Vorgaben. Die Gasbehälter sollten möglichst sofort nach Ankunft am Zielort entladen werden. Für alle Gase gilt zudem: Die Anwendung im Fahrzeug ist zu unterlassen, es sei denn, das Fahrzeug ist für diesen Zweck gerüstet.
Wichtig:
Messer kann verweigern, ein Fahrzeug zu beladen, wenn dies unter Berücksichtigung des
Fahrzeugs und des Produkts geboten erscheint. Dieser Artikel enthält nur grundlegende
Informationen und ersetzt keine Schulung. Als Beförderer des Produkts sind ausschließlich
Sie dafür zuständig, alle geltenden Rechte und Vorschriften sowie die Auflagen Ihrer
Versicherung einzuhalten. Ebenso obliegt es Ihnen, einen vorschriftsmäßigen Transport der
Gase sicherzustellen.
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